Diese Übersichten sind in den Projekten REF4FU und InnoFuels entstanden.
Autorinnen sind
Inga Katharina Götz, Kathleen Meisel, Annika Caspari
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von: Inga Katharina Götz & Kathleen Meisel | Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ) Annika Caspari | MEO Carbon Solutions
Im Fokus dieser Seite stehen biomasse- und strombasierte erneuerbare Raffinerieprodukte. Ihre Darstellung orientiert sich an deren Zielmärkten. Diese sind der Straßen-, Schiffs- und Flugverkehr innerhalb der EU, der internationale Schiffs- und Flugverkehr und die chemische Industrie.
Die dargestellten Übersichten zeigen, welche regulatorischen Nachhaltigkeitsanforderungen in den jeweiligen Zielmärkten gelten, wie Zertifizierungssysteme diese Anforderungen in ihren Regelwerken umsetzen, wie ein Zertifizierungsprozess abläuft und welche Anrechnungsinstrumente zur Verfügung stehen, um den Marktzugang zu ermöglichen.
Deutschland hat es sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden und nach dem Jahr 2050 sogar negative Emissionen zu erreichen. Das bedeutet, dass die Treibhausgasemissionen weiterhin deutlich reduziert werden müssen. Dies kann nur durch eine Vielzahl von Maßnahmen erreicht werden. Dazu zählen vor allem die Reduktion des Ressourcen- und Energieverbrauchs, die Nutzung erneuerbarer Energieträger und Rohstoffe anstelle fossiler sowie eine Kaskadennutzung und Kreislaufwirtschaft anstelle der Nutzung neuer (fossiler) Rohstoffe.
In Deutschland gibt es derzeit zwölf aktive Raffinerien, in denen aus fossilem Rohöl Energieträger wie Benzin, Diesel, Heizöl, Kerosin, aber auch Grundstoffe für die chemische Industrie und andere Produkte wie Bitumen und Schmieröle erzeugt werden [1]. Vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele stehen diese Mineralölraffinerien vor der Herausforderung, die Transformation zu erneuerbaren Raffinerien zu gestalten. Der notwendige Rohstoffwechsel erfordert eine Neukonzeption der bisher hochkomplexen, integrierten und optimierten Raffinerien.
Die Inhalte sind in zwei Projekten entstanden, die im Folgenden kurz vorgestellt werden:
Im Projekt "Erneuerbare Kraftstoffe aus Grünen Raffinerien der Zukunft (kurz: REF4FU)" besteht das übergeordnete Ziel darin, Raffineriekonzepte auf Basis erneuerbarer Rohstoffe zu entwickeln, zu validieren und technisch, ökonomisch und ökologisch zu bewerten. Ein weiteres Ziel ist es, Implementierungswege für die praktische Anwendung aufzuzeigen. Für die Umsetzung der Raffineriekonzepte ist es unter anderem wichtig, einen schnellen Marktzugang für deren erneuerbare Raffinerieprodukte wie Benzin, Diesel, Kerosin und chemische Intermediate zu ermöglichen. Zum einen müssen Marktzugangsvoraussetzungen erfüllt werden, zum anderen benötigen sie Märkte bzw. Anrechnungsinstrumente, um sich in der noch überwiegend fossilen Wirtschaft etablieren zu können.
Das Ziel von InnoFuels ist es, relevante Akteure aus Politik, Wissenschaft, Forschungsförderung und Praxis zu vernetzen, um gemeinsam die Rahmenbedingungen so weiterzuentwickeln, dass der Marktzugang und der Hochlauf von strombasierten Kraftstoffen und fortschrittlichen Biokraftstoffen gelingt. Versteht man eine Raffinerie als Anlage, die natürliche Rohstoffe möglichst vollständig und integrativ zu höherwertigen Produkten verarbeitet und veredelt [2], so zählen die Anlagen, die strombasierte Kraftstoffe und fortschrittliche Biokraftstoffe und als weitere Produkte Chemikalien erzeugen, ebenfalls zu erneuerbaren Raffinerien. Auch für diese Kraftstoffe und chemischen (Zwischen-)Produkte gelten in den möglichen Zielmärkten die verpflichtenden und freiwilligen Zertifizierungsanforderungen.
Im Folgenden stehen diese erneuerbaren Raffinerieprodukte im Mittelpunkt. Sie werden getrennt nach den Zielmärkten der Produkte: Kraftstoffe für den Straßen-, Schiffs- und Flugverkehr in der EU, Kraftstoffe für den internationalen Schiffs- und Flugverkehr und (Zwischen-)Produkte für die chemische Industrie dargestellt. Es wird aufgezeigt, welche regulatorischen Nachhaltigkeitsanforderungen in diesen Zielmärkten bestehen, wie Zertifizierungssysteme diese Anforderungen in ihren Systemen operationalisieren, welche Zertifizierungssysteme von der Europäischen Union anerkannt sind, wie ein Zertifizierungsprozess abläuft und welche Anrechnungsinstrumente existieren, um den Marktzugang zu ermöglichen.
Um die komplexen Inhalte zur Zertifizierung und Anrechnung von erneuerbaren Raffinerieprodukten verständlich und übersichtlich darzustellen, sind verschiedene Übersichtsgrafiken und Steckbriefe dargestellt, eingebettet in erklärenden Texten. Diese Grafiken und Steckbriefe enthalten zudem Verweise zu weiterführenden und detaillierteren Informationen.
[1] DECHEMA acatech. Wasserstoff-kompass – handlungsoptionen für die wasserstoffwirtschaft. https://dechema.de/Themen/Studien+und+Positionspapiere/2024+03+H2+Kompass/_/H2K_IND_Raffinierien.pdf, 2023. Aufgerufen: 2025-05-30.
[2] DECHEMA. Roadmap Bioraffinerien. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/roadmap-bioraffinerien.pdf?__blob=publicationFile&v=1, 2012. Aufgerufen: 2025-05-30.
Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die vier Zielmärkte und die jeweiligen Nachhaltigkeitsanforderungen. Wenn Sie mit der Maus auf die animierten Punkte in der Grafik zeigen, dann können Sie zu weiteren Infos navigieren.
Abbildung 1: Gesamtübersicht zur Zertifizierung und Anrechenbarkeit von erneuerbaren Raffinerieprodukten
Wie läuft der Prozess nach der Entscheidung für ein Zertifizierungssystem ab und welche Formalitäten sind zu beachten? Erfahren Sie hier mehr dazu.
Im folgenden Text können Sie sich mit der Grundstruktur der erstellten Übersichten vertraut machen und in die vier Bereiche EU, internationale Schiff- und Luftfahrt, sowie Chemie einsteigen.
Produkte einer auf erneuerbaren Rohstoffen basierenden Raffinerie werden in verschiedenen Sektoren nachgefragt. Die erneuerbaren Kraftstoffe wie Benzin, Diesel, Schiffsdiesel oder Kerosin können im Straßen-, Schiffs- und Flugverkehr und die erneuerbaren Chemie-(Zwischen-)produkte in der chemischen Industrie eingesetzt werden und dort je einen Teil der fossilen Energieträger und Rohstoffe ersetzen. Allerdings bestehen in einigen Zielmärkten Zugangsvoraussetzungen, die von den Produkten erfüllt werden müssen. Der europäische Kraftstoffmarkt ist beispielsweise sehr reguliert und stellt verpflichtende Nachhaltigkeitsanforderungen an die erneuerbaren Kraftstoffe, die nachgewiesen und zertifiziert werden müssen.
Die Übersicht in Abbildung 1 zeigt die wichtigsten Nachhaltigkeitsanforderungen, deren Verbindlichkeit, mögliche Zertifizierungssysteme sowie Anrechnungsinstrumente für die Raffinerieprodukte in den jeweiligen Zielmärkten. Die dargestellten Inhalte dieser Übersicht werden in den folgenden Kapiteln detaillierter dargestellt. Die Übersicht macht zunächst deutlich, dass auf der einen Seite verpflichtende Nachhaltigkeitsanforderungen für Kraftstoffe und auf der anderen Seite nicht verbindlich zu erfüllende Nachhaltigkeitsanforderungen über freiwillige Zertifizierungssysteme für Chemieprodukte bestehen. Für Kraftstoffe ist es zudem entscheidend, ob sie auf dem europäischen oder auf dem internationalen Markt eingesetzt werden.
Für die EU gelten mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) und deren aktueller revidierter Fassung (nachfolgend revidierte RED II genannt; Änderungen gemäß Richtlinie (EU) 2023/2413), den weiterführenden delegierten Rechtsakten sowie den speziell für den europäischen Schiffs- und Flugverkehr verabschiedeten FuelEU Maritime und ReFuelEU Aviation bereits verpflichtend zu erfüllende Nachhaltigkeitsanforderungen. In der revidierten RED II sind für Biokraftstoffe neben einer Mindest-THG-Einsparung gegenüber einer fossilen Vergleichsgröße weitere Vorgaben zur Herkunft von Biomasse definiert, die vor allem das Risiko negativer Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und weitere Ökosystemfunktionen minimieren sollen. Gemäß der revidierten RED II und der weiterführenden delegierten Rechtsakten (EU) 2023/1184 und (EU) 2023/1185 gelten für erneuerbare strombasierte Kraftstoffe ebenfalls eine THG-Minderungsanforderung und darüber hinaus Anforderungen an den Strombezug zur Herstellung von grünem Wasserstoff. Sowohl für Biokraftstoffe als auch strombasierte Kraftstoffe gilt die Pflicht zum Nachweis eines Massenbilanzsystems, was u. a. die Rückverfolgbarkeit von Massenströmen vom Produkt bis zu den Rohstoffen ermöglicht. Die beiden Verordnungen FuelEU Maritime und ReFuelEU Aviation definieren keine eigenen Nachhaltigkeitsanforderungen. Sie beziehen sich auf die in der revidierten RED II gesetzten Nachhaltigkeitskriterien, gehen aber zum Teil, z. B. durch den Ausschluss von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen, darüber hinaus.
Diese Anforderungen werden von Zertifizierungssystemen in ihren Systemdokumenten soweit operationalisiert, dass Kraftstoffproduzenten deren Erfüllung nachweisen können. Dabei müssen die Anforderungen aus den europäischen Regelwerken als Mindestanforderungen enthalten sein. Jedes Zertifizierungssystem kann jedoch darüber hinaus weitere Anforderungen, z. B. an Menschen-, Arbeits- oder Landrechte, stellen. Die Europäische Kommission prüft die privaten Zertifizierungsysteme und veröffentlicht eine Liste mit anerkannten Systemen. Im Zertifizierungsprozess bewertet ein von dem Zertifizierungssystem und dem Kraftstoffproduzenten unabhängiger Auditor einer Zertifizierungsstelle (die wiederum von den Mitgliedstaaten oder nationalen Akkreditierungsstellen zugelassen sein muss), ob alle erforderlichen Kriterien des Zertifizierungssystems eingehalten werden, und vergibt bei Einhaltung das Nachhaltigkeitszertifikat.
Für den internationalen Schiffs- und Flugverkehr sind die Organisationen der Vereinten Nationen, die International Maritime Organization (IMO) und die International Civil Aviation Organization (ICAO) zuständig. Beide Organisationen haben Strategien und Programme zur Senkung von THG-Emissionen verabschiedet, die für die Mitgliedstaaten ab den Jahren 2027 bzw. 2028 verpflichtend geltend. Der Einsatz von nachhaltigem Schiffskraftstoff und Kerosin ist dabei eine Möglichkeiten für Reedereien oder Fluggesellschaften, ihre THG-Emissionen zu reduzieren. Für den internationalen Flugverkehr ist der Einsatz von nachhaltigem Kerosin jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Es besteht kein verbindliches Anrechnungsinstrument für erneuerbare Kraftstoffe, z. B. in Form von Quoten. Werden jedoch erneuerbare Flugkraftstoffe eingesetzt, um Emissionen gemäß des Kohlenstoffkompensations- und Reduktionsprogramms (engl. kurz: CORSIA) einzusparen, müssen diese entsprechend der eigens für CORSIA konzipierten Zertifizierungssysteme zertifiziert werden. Die IMO hat in ihrer Strategie das Ziel formuliert, mindestens 5 % - möglichst sogar 10 % - Brennstoffe mit null oder nahezu null THG-Emissionen bis 2030 einzusetzen. Das kann als Quote verstanden werden, die jedoch noch nicht in eine Verbindlichkeit umgesetzt wurde. Dagegen wurde auf dem 83. Marine Environment Protection Committee-Treffen (kurz: MEPC83) für das Jahr 2028 ein für die Mitgliedstaaten verbindlicher THG-Kraftstoff-Standard sowie ein CO2-Bepreisungssystem zur Senkung der THG-Emissionen beschlossen. Ein eigenes Zertifizierungssystem besteht dafür noch nicht.
Für die Raffinerieprodukte wie Ethylen, Propylen oder Butylen, die in der chemischen Industrie weiterverarbeitet werden, bestehen keine verbindlich zu erfüllenden Nachhaltigkeitsanforderungen. Aus verschiedenen Gründen, beispielsweise um die Marktchance zu verbessern oder um Kundennachfragen zu bedienen, können Produzenten ihre chemischen Zwischenprodukte freiwillig zertifizieren lassen. Es gibt einige Zertifizierungsysteme, die diese freiwillige Zertifizierung für Chemieprodukte anbieten. Sie unterscheiden sich in ihren Fokussen und den Nachhaltigkeitsanforderungen.
Erneuerbare Raffinerieprodukte wie Benzin, Diesel, Schiffsdiesel, Kerosin und auch Chemie-(Zwischen-)produkte können einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele im Kraftstoff- und Chemiesektor leisten, indem sie die herkömmlichen Kraftstoff- und Chemieprodukte auf Basis fossiler Rohstoffe und Energieträger ersetzen. Dafür müssen der gesamte Lebenszyklus der erneuerbaren Produkte betrachtet, THG-Emissionen eingespart bzw. bis 2045 nahezu keine oder keine THG-Emissionen ausgestoßen werden. Zudem sollten diese Produkte weiteren Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechen. Einen Beitrag zur Transformation des Energie- und Chemiesektors können sie darüber hinaus erst leisten, wenn der Marktzugang und -hochlauf in der noch überwiegend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft ermöglicht wird.
In den unterschiedlichen Zielmärkten müssen erneuerbare Kraftstoff- und Chemieprodukte unterschiedliche Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen. Darüber hinaus bestehen unterschiedliche Instrumente für die Anrechnung auf die Zielmärkte, die einen Marktzugang und -hochlauf der erneuerbare Kraftstoff- und Chemieprodukte ermöglichen und fördern. Der europäische Kraftstoffsektor ist bereits derzeitig, vor allem über die revidierte RED II, die FuelEU Maritime und die FuelEU Aviation stark reguliert. Hier müssen Nachhaltigkeitsanforderungen verbindlich erfüllt werden. Die definierten energetischen und emissionsbezogenen Mindestquoten reizen als Anrechnungsinstrumente der Marktzugang und -hochlauf an. Den internationalen UN-Organisationen ICAO und IMO gelingt es dagegen im internationalen Flug- und Schiffsverkehr erst nach und nach verbindliche Maßnahmen zur Senkung der THG-Emissionen für die Reedereien und Fluggesellschaften der Mitgliedstaaten festzusetzen. Eine Verbindlichkeit zur THG-Reduktion besteht sowohl ab 2027 im internationalen Flugverkehr mit dem CORSIA-Programm sowie in der internationalen Schifffahrt entsprechend der IMO-Strategie zur Reduktion der THG-Emissionen ab 2028. Um die Reduktionsziele zu erreichen, können neben anderen Maßnahmen auch erneuerbare Kraftstoffe eingesetzt werden. Während die IMO in der THG-Reduktions-Strategie eine Quote in Höhe von 5-10 % für den Einsatz nahezu oder klimaneutraler Schiffskraftstoffe als Ziel gesetzt hat, besteht im CORSIA-Programm der ICAO für den internationalen Flugverkehr keine explizite Quote und damit keine explizite Förderung für die Verwendung von erneuerbarem Kerosin zur Senkung der THG-Emissionen. Werden jedoch erneuerbares Kerosin oder Schiffskraftstoff eingesetzt, so sind an deren Einsatz Nachhaltigkeitsanforderungen geknüpft. Für den internationalen Flugverkehr wurden bereits drei Zertifizierungssysteme gemäß den CORSIA-Anforderungen entwickelt. Für die Internationale Schifffahrt besteht noch keines. Für den europäischen Kraftstoffmarkt haben sich bereits viele Zertifizierungssysteme etabliert. Derzeit (Stand April 2025) sind 18 Zertifizierungssysteme von der Europäischen Kommission zugelassen. Die Zertifizierungssysteme haben u. a. einen unterschiedlichen Fokus, beispielsweise nur auf bestimmte Rohstoffe oder Kraftstoffe. Darüber hinaus setzen sie auch die in der revidierten RED II definierten Mindestanforderungen an die Nachhaltigkeit in unterschiedlicher Weise um. Dagegen besteht für die erneuerbaren Chemie-(Zwischen-)produkte keinerlei staatliche bzw. institutionelle Verpflichtung, Nachhaltigkeitsanforderungen oder Mindestquoten zu erfüllen. Damit wird anders als im Kraftstoffsektor auch kein direkter staatlicher Anreiz für den Einsatz von erneuerbaren Chemieprodukten gesetzt. Indirekt besteht über den europäischen Emissionshandel, von dem auch die energieintensiven Chemieunternehmen betroffen sind, der Anreiz, THG-Emissionen einzusparen. Auf Basis von freiwilligen Initiativen wurden Zertifizierungssysteme entwickelt, nach denen Chemieprodukte als nachhaltig zertifiziert werden können. Diese Systeme bedürfen jedoch keiner staatlichen Anerkennung oder Überprüfung. Sie unterscheiden sich beispielsweise in ihren Fokussen, ihren Ambitionen und Nachweispflichten. Um diese sehr unterschiedlichen, nicht verbindlichen Nachhaltigkeitsanforderungen zu harmonisieren und zu standardisieren hat sich u. a. Together-for-Sustainability, eine private mitgliedergetragene Initiative in der chemischen Industrie gegründet. Ihr Ziel ist es, einen globalen Standard für Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen von chemischen Lieferketten aufzubauen. Zudem versucht die EU, gegen unseriöse Zertifizierungssysteme oder Label vorzugehen. Hierzu wurde im Jahr 2024 eine Richtlinie gegen Greenwashing in der EU verabschiedet. Eine weitere befindet sich im EU-Trilog-Verfahren.
Die erwähnten unterschiedlichen Nachhaltigkeitsanforderungen sowie die diversen Möglichkeiten der Anrechnung der erneuerbaren Raffinerieprodukte in den verschiedenen Zielmärkten sind in Übersichten sowie in einzelnen Steckbriefen zusammengestellt. Die Steckbriefe enthalten je Links und Verweise auf ausführlichere Informationen in den Original-Gesetzestexten und Systemdokumenten der Zertifizierungssysteme. Zudem wird der Ablauf eines Zertifizierungsprozesses beschrieben.
Es lässt sich zusammenfassend feststellen, dass je nach Zielmarkt - europäischer oder internationaler Kraftstoffsektor und Chemiesektor - mit den unterschiedlichen Zuständigkeiten auch verschiedene Anforderungen an die Nachhaltigkeit und die Zertifizierung bestehen. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Marktverzerrungen vorzubeugen, sollten zwischen der energetischen und stofflichen Nutzung, aber auch zwischen dem europäischen und internationalen Kraftstoffsektor gleiche oder ähnliche Anforderungen bestehen. Auch um die Klimaschutzziele im Chemiesektor zu erreichen, sollten verbindliche THG-Reduktionsziele sowie z. B. Quoten für erneuerbaren Kohlenstoff festgesetzt werden, die dann den Marktzugang und -hochlauf im derzeit fossilbasierten Chemiesektor ermöglichen und anreizen.
Diese Übersichten sind in den Projekten REF4FU und InnoFuels entstanden. Die Projekte REF4FU (FKZ 16RK24001C) und InnoFuels (FKZ 16RK34002F) wurden im Rahmen des Gesamtkonzepts Erneuerbare Kraftstoffe mit insgesamt 12,66 Mio. Euro durch das Bundesministerium für Verkehr gefördert. Die Förderrichtlinie für die Entwicklung regenerativer Kraftstoffe wird von der NOW GmbH koordiniert und durch die Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH sowie die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. umgesetzt.
Besonderer Dank für die wertvollen Hinweise und Anmerkungen im Verlauf des Projektes gilt insbesondere Niels Dögnitz, Jörg Schröder, Beike Sumfleth, Kati Görsch, Uday Sheshu Chakilam vom DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH, sowie den Projektpartner:innen von Meo Carbon Solutions GmbH und von International PtX Hub.
Bearbeitungsstand: Die dargestellten Inhalte und Übersichten wurden von August 2023 bis Oktober 2025 zusammengetragen. Aktualisierungen in diesem Zeitraum wurden nach bestem Wissen berücksichtigt, neuere Änderungen sind nicht abgebildet.